Zertifizierung Prozess

Über Zertifizierung Prozess

1. Zweck:

Allgemeine Informationen zum IAS-Zertifizierungsprozess .

2. Geltungsbereich:

Bewusstsein für den IAS-Zertifizierungsprozess.

3. Verantwortlichkeiten:

Nominierter Vertreter / Hauptsitz – IAS.

4. Beschreibung:

IAS bietet unabhängige Zertifizierungsdienste für verschiedene Managementsysteme an.

5. Zertifizierungssystem für Managementsysteme:

5.1. Das Schema umfasst die Bewertung durch den IAS zur Zertifizierung verschiedener Managementsysteme gemäß den Internationalen Standards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 22000, ISO 27001, ISO 50001, IATF 16949, AS 9100 und ISO 13485

5.2. Zertifikate werden nach folgenden Akkreditierungen / Zertifizierungsprogrammen ausgestellt:
Zertifikat nach Erhalt der Akkreditierung wird ein akkreditiertes Zertifikat ausgestellt.

5.3. Akkreditierungsbereich

5.3.1. Die Akkreditierung umfasst das Qualitätssicherungssystem der Zertifizierungsstelle sowie festgelegte Zertifizierungsbereiche in Arbeitsbereichen, die in verschiedenen Regelwerken und Sektoren beschrieben sind oder zu deren Begutachtung und Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen die Zertifizierungsstelle berechtigt ist.

5.3.2. Für weitere Informationen und Kundenliste; Besuchen Sie www.iascertification.com

5.4. Umfang der Bewertung

Dies sind die verschiedenen Tätigkeiten, die von der Industrie / Organisation im Rahmen des Standards ausgeführt werden, der in der Zulassungsbescheinigung erscheint, die der IAS nach zufriedenstellender Bewertung an die Organisation ausgestellt hat.

5.5. Managementsysteme nach internationalen Standards

Zertifizierungen der folgenden Managementsystemstandards/Spezifikationen werden von IAS angeboten

5.1.5.1. Qualitätsmanagementsystem (QMS) – ISO 9001

5.5.1.1. Die Internationalen Standards legen Anforderungen für Qualitätsmanagementsysteme fest, bei denen eine Organisation ihre Fähigkeit unter Beweis stellen muss, durchgängig Produkte bereitzustellen, die den Kundenanforderungen und den geltenden behördlichen Anforderungen entsprechen und darauf abzielen, die Kundenzufriedenheit durch die effektive Anwendung des Systems zu steigern, einschließlich Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems und zur Sicherstellung der Konformität mit Kunden- und geltenden behördlichen Anforderungen.

5.1.5.2. Umweltmanagementsystem (UMS) – ISO 14001

5.5.2.1. Die Anforderung an ein Umweltmanagementsystem besteht darin, dass eine Organisation ihre wesentlichen Aspekte und deren Auswirkungen erkennen, Richtlinien und Ziele entwickeln und umsetzen kann, die rechtliche und andere Anforderungen berücksichtigen, denen sich eine Organisation verpflichtet, und beschließen, alle interessierten Parteien über wesentliche Umweltaspekte zu informieren. Sie gilt für diejenigen Umweltaspekte, die die Organisation kontrollieren und beeinflussen kann. Sie selbst legt keine spezifischen Umweltleistungskriterien fest.

5.1.5.2.2. Der Umfang der Anwendung hängt von Faktoren wie der Umweltpolitik der Organisation, der Art ihrer Aktivitäten, Produkte, Dienstleistungen, Standort und den Bedingungen, unter denen sie funktioniert, ab.

5.1.5.3. Arbeitsschutzmanagementsysteme (OHSMS) – ISO 45001

5.5.3.1. Dieser Standard enthält Anforderungen an ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz , damit ein Unternehmen seine Arbeitsschutzrisiken kontrollieren und seine Leistung verbessern kann.

5.1.5.3.2. Diese Norm zielt eher auf die Gesundheit und Sicherheit von Personal und Prozessen am Arbeitsplatz als auf die Produkt- und Dienstleistungssicherheit ab.

5.1.5.3.3. Der Standard ist auf jede Organisation anwendbar, die

  1. a) Ein OH&S-Managementsystem einrichten, um Risiken für Mitarbeiter und andere interessierte Parteien, die im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten OH&S-Risiken ausgesetzt sein können, zu eliminieren und zu minimieren.
    b) Implementierung, Pflege und kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems
    c) sich seiner Konformität mit seiner erklärten OH&S-Policy versichern
    d) Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Anforderungen

5.1.5.4. Managementsystem für Lebensmittelsicherheit (FSMS) – ISO 22000

5.5.4.1. Die Zertifizierung des FSMS einer Organisation ist eines der Mittel, um sicherzustellen, dass die zertifizierte Organisation ein System für das Lebensmittelsicherheitsmanagement ihrer Prozesse, Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit der Lebensmittelsicherheitsrichtlinie der Organisation und den Anforderungen von . implementiert hat ISO 22000.

5.1.5.4.2. Es gilt für alle Organisationen, unabhängig von ihrer Größe, die an jedem Aspekt der Lebensmittelkette beteiligt sind und Systeme implementieren möchten, die durchweg sichere Produkte bereitstellen.

5.1.5.5.2. Die Zertifizierung des ISMS einer Organisation stellt sicher, dass die Organisation über ein Modell für die Einrichtung, Implementierung, den Betrieb, die Überprüfung, die Pflege und die Verbesserung der Sicherheit von Informationen, einschließlich der Informationen des Kunden, im Besitz der Organisation verfügt. Das implementierte ISMS gewährleistet den Umgang mit den allgemeinen Geschäftsrisiken durch die Implementierung von Sicherheitskontrollen, die auf die Bedürfnisse der Organisation zugeschnitten sind, wodurch die Produktivität der Mitarbeiter erhöht und das Unternehmensimage verbessert wird.

5.1.5.6. Energiemanagementsystem (EnMS) – ISO 50001

5.1.5.6.1 Das ISO 50001-Energiemanagementsystem bietet Unternehmen einen strukturierten Rahmen zur Verwaltung und Kontrolle von Energie, um die Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. ISO 50001 soll Unternehmen dabei helfen, Ihren Energieverbrauch oder Ihre Energieeffizienz durch einen systematischen Ansatz besser zu nutzen.

5.1.5.6.2 Dieser Standard ist mit anderen Managementsystemen kompatibel, insbesondere mit ISO 14001 (Umweltmanagementsystem System) und ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) .ISO 50001 basiert auf dem Plan-Do-Check-Act (PDCA)-Zyklus und integriert sowohl die technischen als auch die Managementaktivitäten Zertifizierung.

5.2. Produktzertifizierungen

Der Produktzertifizierungsprozess ist ein wirksamer Mechanismus zur Bewertung der Einhaltung von Vorschriften und Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und andere Produktmerkmale.

Die Zulassung und Zertifizierung vor dem Inverkehrbringen ist eine gesetzliche Voraussetzung für Hersteller vieler Arten von Produkten, Komponenten und Zubehör, die Zugang zu den wichtigsten Märkten weltweit suchen. Zusätzlich zur Erfüllung der obligatorischen Zertifizierungsanforderungen können Hersteller ihre Produkte auch auf die Einhaltung der technischen Anforderungen freiwilliger Standards prüfen lassen. Indem sie ihre Produkte zusätzlichen freiwilligen Tests und Zertifizierungen unterziehen, können Unternehmen ihre Produkte von denen der Mitbewerber unterscheiden und ihr Engagement weiter unter Beweis stellen, Käufern und Verbrauchern qualitativ hochwertige Produkte anzubieten, die auch sicher in der Anwendung sind.

  • Bauprodukte
  • Kinderprodukte
  • Elektrische Produkte
  • Brandschutzprodukte
  • Gassicherheitsprodukte
  • Kopfschutzprodukte
  • Gartenbauprodukte
  • Maschinenprodukte
  • Persönliche Schutzausrüstungsprodukte
  • Druckgeräteprodukte
  • Produkte zur Abwasserbehandlung
  • Wasser-/Sanitärprodukte
  • Produkte auf Gurtbandbasis
  • Nahrungsmittel

5.3 Schulung

Der Kurs ISO Lead Auditor-Schulung ist einer der anerkanntesten Kurse in unserer Branche. Dieser fünftägige Kurs auf hohem Niveau konzentriert sich auf die effektive Auditierung von Qualitätsmanagementsystemen nach dem ISO-Standard und beinhaltet: Leitung einer Prüfung, Planung und Vorbereitung von Prüfungen, Prüfungstechniken und Prüfungsberichte.

Der zweitägige IRCA-zertifizierte Übergangstraining ist für den formellen Übergang von Auditoren mit Erfahrung in der z. OHSAS 18001 Standard zur neuen ISO 45001:2018 Revision. Dieser Kurs verwendet Übungen, Workshops, Rollenspiele und Fallstudien, um die Konzepte zu vermitteln, anstatt sich auf eine PowerPoint-Präsentation zu verlassen.

ISO Awareness-Schulung zweitägiger Kurs vermittelt ein detailliertes Verständnis der Konzepte und Schwerpunkte des ISO-Standards und vermittelt das notwendige Wissen, um ein Managementsystem effektiv zu implementieren.

6. Zertifizierung (Registrierung) von Managementsystemen

6.1. Anwendung

6.1.1. Organisation, die eine Managementsystemzertifizierung vom IAS erhalten möchte, um den Fragebogen auszufüllen und den Umfang der Bewertung sowie andere Details anzugeben. Der Organisation wird ein Angebot auf der Grundlage der erforderlichen Manntage unterbreitet, die gemäß den Angaben im Antragsformular berechnet werden und nachdem sichergestellt wurde, dass der angegebene Prüfungsumfang innerhalb des Genehmigungsbereichs des IAS für die Akkreditierung liegt.

6.2. Einreichung von Dokumenten

6.2.1. Die Organisation reicht das ordnungsgemäß unterzeichnete Antragsformular mit Angabe des Prüfungsumfangs zur Prüfung durch den IAS ein.

6.2.2. Für Einheiten des öffentlichen Sektors, d. gilt als Annahme der Bedingungen & Bedingungen gemäß Abschnitt 4 dieses Dokuments.

6.2.3. In solchen Fällen werden Einzelheiten zu den Zertifizierungsanforderungen durch das Dokument Prozess des akkreditierten Managementsystems bereitgestellt.

6.3. Bewertung von Dokumenten

6.3.1. Die Bewertung der Dokumente kann vor dem geplanten Audit der Stufe I oder während des Audits der Stufe I erfolgen. Es ist vorzuziehen, die Dokumente mindestens 4 Tage vor dem Audit der Stufe I zu erhalten und zu überprüfen, um einen besseren Fokus auf den Umfang des Audits zu erhalten. Die Angemessenheit der Managementsystemdokumentation in Bezug auf die Umsetzung wird während der Bewertung überprüft und wenn Mängel festgestellt werden, werden der geprüften Stelle durch den Bericht der Stufe I entsprechende Kommentare übermittelt.

6.3.2. Die Einzelheiten des Auditplans sind geplant und werden der Organisation vorgelegt.

7. Zertifizierung (Registrierung) Die Bewertung der Managementsysteme erfolgt in 2 Stufen.

  1. a) Stufe I
  2. b) Stufe II

7.1. Die Aktivitäten jedes einzelnen werden wie folgt beschrieben:

  1. a) Stufe I – Das Stufe-1-Audit wird vor Ort durchgeführt, um
  • Überprüfen Sie die Managementsystemdokumentation des Kunden
  • Evaluieren Sie den Standort und die standortspezifischen Bedingungen des Kunden und führen Sie Gespräche mit dem Personal des Kunden, um die Vorbereitung auf das Audit der Stufe 2 zu ermitteln
  • Überprüfen Sie den Status und das Verständnis des Kunden in Bezug auf die Anforderungen des Standards, insbesondere in Bezug auf die Identifizierung von Schlüsselleistungen oder wesentlichen Aspekten, Prozessen, Zielen und Betrieb des Managementsystems.
  • Erforderliche Informationen über den Umfang des Managementsystems, Prozesse und Standort(e) des Kunden sowie zugehörige gesetzliche und behördliche Aspekte und Compliance (z. B. Qualität, Umwelt, rechtliche Aspekte des Betriebs des Kunden, damit verbundene Risiken usw. )
  • Überprüfen Sie die Ressourcenzuweisung für das Audit der Stufe 2 und vereinbaren Sie mit dem Kunden die Einzelheiten des Audits der Stufe 2
  • Bereitstellung eines Schwerpunkts bei der Planung des Audits der Stufe 2, indem ein ausreichendes Verständnis des Managementsystems und des Standortbetriebs des Kunden im Kontext möglicher wesentlicher Aspekte gewonnen wird
  • Bewerten Sie, ob die internen Audits und die Managementbewertung geplant und durchgeführt werden und ob der Implementierungsgrad des Managementsystems bestätigt, dass der Kunde für das Audit der Stufe 2 bereit ist. Das Audit der Stufe 1 wird beim Kunden vor Ort durchgeführt, um die oben genannten Ziele zu erreichen.
  • Die Ergebnisse des Audits der Stufe 1 müssen dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt werden, einschließlich der Identifizierung von Problembereichen, die während des Audits der Stufe 2 als Nichtkonformität eingestuft werden könnten.
  • Bei der Festlegung des Intervalls zwischen Audits der Stufe 1 und 2 sind die Bedürfnisse des Kunden zu berücksichtigen, um während des Audits der Stufe 1 identifizierte Problembereiche zu lösen. IAS muss möglicherweise auch seine Vorkehrungen für Stufe 2 überarbeiten.
  1. b) Stufe II – Audit

Der Zweck des Audits der Stufe 2 besteht darin, die Umsetzung, einschließlich der Wirksamkeit, des Managementsystems des Kunden zu bewerten. Das Audit der Stufe 2 findet am Standort bzw. in den Standorten des Auftraggebers statt. Es muss mindestens Folgendes enthalten:

  • Informationen und Nachweise über die Konformität mit allen Anforderungen der geltenden Managementsystemnorm oder eines anderen normativen Dokuments;
  • Leistungsüberwachung, Messung, Berichterstattung und Überprüfung anhand der wichtigsten Leistungsziele und -vorgaben (im Einklang mit den Erwartungen in der geltenden Managementsystemnorm oder einem anderen normativen Dokument);
  • Das Managementsystem und die Leistung des Kunden in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze;
  • Betriebliche Kontrolle der Kundenprozesse;
  • Interne Revision und Managementbewertung;
  • Managementverantwortung für die Richtlinien des Kunden;
  • Verbindungen zwischen den normativen Anforderungen, Richtlinien, Leistungszielen und -zielen (in Übereinstimmung mit den Erwartungen in der geltenden Managementsystemnorm oder einem anderen normativen Dokument), allen anwendbaren rechtlichen Anforderungen, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen des Personals, Betrieb, Verfahren, Leistungsdaten und Feststellungen und Schlussfolgerungen der internen Revision.

Die Aktivität der Stufe II muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Aktivität der Stufe I geplant werden.

7.2. Ergebnis des Zertifizierungsaudits (Initial/Renewal):

7.2.1. Das Ergebnis eines Zertifizierungsaudits oder Erneuerungsaudits wird basierend auf den Auditfeststellungen einschließlich der Art der während des Audits festgestellten Nichtkonformitäten entschieden.

Es gibt vier mögliche Ergebnisse:

  1. Empfehlung zur Zertifizierung
  2. Empfehlung für die Zertifizierung vorbehaltlich der zufriedenstellenden und/oder effektiven Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
  3. Eingeschränkte Wiederholungsprüfung oder Folgebesuch zu einem späteren Zeitpunkt
  4. Keine Empfehlung zur Zertifizierung, was in der Regel bedeutet, dass ein komplettes Re-Audit notwendig ist.

Für (3) und (4) oben werden zusätzliche Gebühren und Auslagen berechnet.

Hinweis: Das Zertifikat kann nicht empfohlen werden, wenn während des Audits ungelöste Abweichungen festgestellt wurden.

7.3. Nicht-Konformität

7.3.1. Nichtkonformitäten werden von den Auditoren in Major und Minor eingeteilt.

7.3.2. Merkmale einer schwerwiegenden Nichtkonformität sind:

  1. Die Unfähigkeit, die Einhaltung eines technischen Anspruchs in Bezug auf Angelegenheiten, die die Produkt-/Dienstleistungsqualität betreffen, nachzuweisen.
  2. Eine umfassende Störung oder das Fehlen von Nachweisen für die wirksame Umsetzung eines Prozesses und/oder eines dokumentierten Verfahrens, das von den anwendbaren Auditkriterien gefordert wird.
  3. Das Fehlen eines dokumentierten Verfahrens zur Erfüllung einer Anforderung der anwendbaren Auditkriterien, falls erforderlich.
  4. Das Fehlen oder der vollständige systemische Zusammenbruch eines Managementsystemelements, das in den anwendbaren Auditkriterien angegeben ist; oder jede Nichtkonformität, bei der die Auswirkungen als schädlich für die Integrität des Produkts, der Prozesse oder der Dienstleistung beurteilt werden.
  5. Das Fehlen oder das Versäumnis, eine oder mehrere Managementsystemanforderungen zu implementieren und aufrechtzuerhalten; oder eine Situation, die auf der Grundlage objektiver Beweise erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Managementsystems aufkommen lassen würde, seine Grundsätze und Ziele zu erreichen.
  6. Eine Reihe von geringfügigen Abweichungen von einer Anforderung der Audit-Kriterien stellen einen Totalausfall eines Systems dar und können daher zusammengenommen eine schwerwiegende Abweichung darstellen.

(Hinweis: Diese Bedingung steht normalerweise für 4 oder mehr Nichtkonformitäten.

7.3.3. Merkmale einer geringfügigen Abweichung sind:

  1. Ein Versäumnis, eine Anforderung der Auditkriterien mit einem dokumentierten Verfahren vollständig zu erfüllen, falls erforderlich.
  2. Eine Aufschlüsselung der effektiven Umsetzung eines dokumentierten Verfahrens bei Einzelfällen.

7.3.4. Zeitpläne für NC-Einreichung und -Abschluss

  • Major NC Minor NC
  • Einreichung des Korrekturmaßnahmenplans 30 Tage 60 Tage
  • Akzeptanz der CAP durch IAS 60 Tage 90 Tage
  • Folgebesuch 60 Tage –
  • Überprüfung & Schließung Vor-Ort-Besuch Folgebesuch
  • NC während der Rezertifizierung vor dem Ablaufdatum des Zertifikats
  • Verlängerung des NC-Zeitraums um 30 Tage

8. Überwachungsaudit:

8.1. Die Überwachungstätigkeiten umfassen Vor-Ort-Audits, in denen die Erfüllung der festgelegten Anforderungen des zertifizierten Managementsystems des zertifizierten Kunden in Bezug auf den Standard, für den die Zertifizierung erteilt wird, umfasst. Andere Überwachungsaktivitäten können Folgendes umfassen:

  1. Anfragen der Zertifizierungsstelle an den zertifizierten Kunden zu Aspekten der Zertifizierung
  2. Überprüfung der Aussagen eines Kunden in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit (z. B. Werbematerial, Website),
  3. Anforderungen an den Kunden, Dokumente und Aufzeichnungen (auf Papier oder elektronischen Medien) bereitzustellen, und
  4. Andere Mittel zur Überwachung der Leistung des zertifizierten Kunden.

8.2. Überwachungsaudits sind Vor-Ort-Audits, aber nicht notwendigerweise vollständige Systemaudits, und müssen zusammen mit den anderen Überwachungsaktivitäten geplant werden, damit die Zertifizierungsstelle auch zwischen den Rezertifizierungsaudits darauf vertrauen kann, dass das zertifizierte Managementsystem weiterhin die Anforderungen erfüllt. Das Überwachungsauditprogramm umfasst mindestens

  1. interne Audits und Managementbewertung
  2. eine Überprüfung der Maßnahmen, die bei während des vorherigen Audits festgestellten Nichtkonformitäten ergriffen wurden, Behandlung von Beschwerden
  3. Effektivität des Managementsystems im Hinblick auf das Erreichen der Ziele des zertifizierten Kunden, Fortschritt der geplanten Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung,
  4. kontinuierliche Betriebskontrolle
  5. Überprüfung aller Änderungen und
  6. Verwendung von Marken und/oder anderen Hinweisen auf die Zertifizierung.

8.3. Überwachungsaudits sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das Datum des ersten Überwachungsaudits nach der Erstzertifizierung darf nicht länger als 12 Monate nach dem letzten Tag des Audits der Stufe 2 liegen. Das Datum des zweiten Überwachungsaudits darf nicht mehr als 24 Monate nach dem letzten Tag der Audits der Stufe 2 liegen.

9. Rezertifizierungsaudit:

9.1. Ein Rezertifizierungsaudit ist zu planen und vor Ort durchzuführen, um die fortlaufende Erfüllung aller Anforderungen der entsprechenden Managementsystemnorm oder eines anderen normativen Dokuments zu bewerten. Der Zweck des Rezertifizierungsaudits besteht darin, die fortgesetzte Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems als Ganzes sowie seine anhaltende Relevanz und Anwendbarkeit für den Geltungsbereich der Zertifizierung zu bestätigen.

9.2. Das Rezertifizierungsaudit muss die Leistung des Managementsystems während des Zertifizierungszeitraums berücksichtigen und die Überprüfung früherer Überwachungsauditberichte umfassen.

9.3. Rezertifizierungsauditaktivitäten können in Situationen, in denen wesentliche Änderungen des Managementsystems, des Kunden oder des Kontexts, in dem das Managementsystem betrieben wird (z. B. Änderungen der Gesetzgebung), ein Audit der Stufe 1 erforderlich machen müssen.

9.4. Im Falle von mehreren Standorten oder einer Zertifizierung nach mehreren Managementsystemstandards, die vom IAS bereitgestellt werden, muss die Auditplanung eine angemessene Auditabdeckung vor Ort sicherstellen, um Vertrauen in die Zertifizierung zu schaffen.

9.5. Das Rezertifizierungsaudit umfasst ein Vor-Ort-Audit, das sich mit folgenden Themen befasst:

  1. die Wirksamkeit des Managementsystems in seiner Gesamtheit angesichts interner und externer Veränderungen und seiner anhaltenden Relevanz und Anwendbarkeit auf den Geltungsbereich der Zertifizierung;
  2. demonstrierte Verpflichtung, die Wirksamkeit und Verbesserung des Managementsystems aufrechtzuerhalten, um die Gesamtleistung zu verbessern;
  3. Ob der Betrieb des zertifizierten Managementsystems zur Erreichung der Richtlinien und Ziele der Organisation beiträgt.

9.6. Wenn während eines Rezertifizierungsaudits Fälle von Nichtkonformität oder fehlendem Konformitätsnachweis festgestellt werden, legt der IAS Fristen für Korrektur- und Korrekturmaßnahmen fest, die vor Ablauf der Zertifizierung durchzuführen sind.

10. Sonderprüfungen

10.1. Erweiterungen des Geltungsbereichs

10.1.1. Der IAS führt als Reaktion auf einen Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs einer bereits erteilten Zertifizierung eine Prüfung des Antrags durch und legt alle erforderlichen Audittätigkeiten fest, um zu entscheiden, ob die Verlängerung gewährt werden kann oder nicht. Dies kann in Verbindung mit einem Überwachungsaudit erfolgen.

10.2. Kurzfristige Audits

10.2.1. Es kann erforderlich sein, dass der IAS kurzfristig Audits von zertifizierten Kunden durchführt, um Beschwerden zu untersuchen, als Reaktion auf Änderungen oder als Folgemaßnahmen bei suspendierten Kunden. In solchen Fällen

  • IAS muss den zertifizierten Kunden die Bedingungen, unter denen diese kurzfristigen Besuche durchgeführt werden sollen, beschreiben und im Voraus bekannt geben, und
  • IAS muss im IAS des Auditteams zusätzliche Sorgfalt walten lassen, da der Kunde keine Möglichkeit hat, Einwände gegen Mitglieder des Auditteams zu erheben.

10.3.Wiederherstellen:

IAS kann die Zertifizierung unter den folgenden Bedingungen wiederherstellen:

  • Wo die ausstehenden Rezertifizierungsaktivitäten abgeschlossen sind.
  • Wenn ein Kunde alle festgestellten Nichtkonformitäten und Probleme, die zur Aussetzung der Ausstellung des Zertifikats geführt haben, effektiv behebt.
  • Wenn ein Kunde die besonderen Bedingungen von Zertifizierungen erfüllt.
  • Ausstehende Gebühren laut Vertrag beglichen.

10.4.Ablehnen:

IAS kann Zertifizierungen unter den folgenden Bedingungen verweigern:

  1. Der IAS kann den Antrag auf Zertifizierung, Verlängerung oder Verlängerung ablehnen, wenn er der Meinung ist, dass der Kunde nicht die vollständigen und erforderlichen Informationen der Kundenorganisation bereitgestellt hat. Aktivitäten und IAS konnte die Zertifizierung nicht positiv abschließen.
  2. Wenn IAS ernsthafte Beschwerden vom Kunden oder der Kundenorganisation erhält und der Kunde keine ausreichende Zusammenarbeit anbietet, um kurzfristige Audits in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
  3. Wenn rechtliche Schritte gegen einen Kunden wegen seiner illegalen/rechtswidrigen Dienste eingeleitet werden und ausreichende Informationen vorliegen, dass die Kunden des Kunden betroffen sind.
  4. Verweigert die Einhaltung der Punkte des mit dem IAS unterzeichneten Prüfungsvertrags.
  5. Wenn der IAS dazu Anweisungen von der Akkreditierungsstelle erhält.

11. Aussetzung, Entzug oder Reduzierung des Geltungsbereichs der Zertifizierung

11.1. IAS verfügt über Richtlinien und dokumentierte Verfahren für die Aussetzung, den Entzug oder die Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung und legt die nachfolgenden Maßnahmen der Zertifizierungsstelle fest.

11.2. IAS setzt die Zertifizierung aus, wenn beispielsweise

  1. Das zertifizierte Managementsystem des Kunden hat die Zertifizierungsanforderungen, einschließlich der Anforderungen an die Wirksamkeit des Managementsystems, dauerhaft oder ernsthaft nicht erfüllt,
  2. Der zertifizierte Kunde lässt nicht zu, dass Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits in den erforderlichen Frequenzen durchgeführt werden, oder
  3. Der zertifizierte Kunde hat freiwillig eine Aussetzung beantragt.

11.3. Bei Aussetzung ist die Managementsystemzertifizierung des Kunden vorübergehend ungültig. Im Falle einer Suspendierung unterlässt der Auftraggeber die weitere Förderung seiner Zertifizierung. Der IAS macht den ausgesetzten Status der Zertifizierung öffentlich zugänglich und ergreift alle anderen Maßnahmen, die er für angemessen hält.

11.4. Werden die Probleme, die zur Aussetzung geführt haben, nicht innerhalb einer vom IAS festgelegten Frist gelöst, führt dies zum Entzug oder zur Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung.

Hinweis: In den meisten Fällen würde die Sperrung sechs Monate nicht überschreiten.

11.5. IAS wird den Zertifizierungsumfang des Auftraggebers reduzieren, um die Teile auszuschließen, die die Anforderungen nicht erfüllen, wenn der Auftraggeber die Zertifizierungsanforderungen für diese Teile des Zertifizierungsumfangs dauerhaft oder ernsthaft nicht erfüllt hat. Jede solche Kürzung muss den Anforderungen der für die Zertifizierung verwendeten Norm entsprechen.

12. An die Organisation ausgestellte Dokumente:

12.1. Audit der Stufe I:

  • Prüfplan
  • Auditbericht der Stufe I mit Bedenken und Kommentaren zum Handbuch
  • Nichtkonformitätsbericht
  • Rechnung

12.2. Stufe II / Erneuerung / Überwachungsaudit:

  • Prüfplan
  • Prüfbericht
  • Objektiver Beweisbericht
  • Nichtkonformitätsbericht
  • Rechnung

12.3. Auf Empfehlung zur Erteilung eines Zulassungszertifikats wird es von der Zentrale zusammen mit einem Begleitschreiben zu ausgeschlossenen Klauseln und der Logografik zusammen mit den Logorichtlinien ausgestellt.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

13.1. Verantwortung des IAS

13.1.1. Es liegt in der Verantwortung des IAS, Bewertungen und Zertifizierungen gemäß der aktuellen Ausgabe des IAS „Accredited Management System Process“ bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass sich IAS zur Einhaltung seiner Richtlinie zur kontinuierlichen Verbesserung des Dienstes das Recht vorbehält, den Inhalt des „Prozess für akkreditierte Managementsysteme“ zu ändern.

13.2. Verantwortung der geprüften Organisation

  • Es liegt in der Verantwortung der Organisation, IAS alle Dokumente, Informationen, Einrichtungen und Änderungen bereitzustellen, wenn dies erforderlich ist, damit IAS die Dienstleistungen unter diesen Bedingungen erbringen kann.
  • Es liegt in der Verantwortung der Organisation, den Akkreditierungsstellen des IAS alle erforderlichen Dokumente, Informationen und Besuche zur Verfügung zu stellen, um die Überprüfung der vom IAS durchgeführten Audits zu ermöglichen.
  • Es liegt in der Verantwortung der Kundenorganisation, die IAS-Website www.iascertification.com zur Aktualisierung des Prozesses für das akkreditierte Managementsystem zu besuchen.

13.3. Gebühren & Ausgaben

  • Für Vereinbarungen gemäß Ausschreibungsunterlagen: Alle Bedingungen & Es gelten die Bedingungen gemäß den vereinbarten Ausschreibungsunterlagen.
  • Die zu zahlenden Gebühren und Zahlungsbedingungen sind im IAS-Schreiben beschrieben, das dem Angebot an die Organisation beiliegt. Die Grundgebühren für angeforderte Dienstleistungen basieren auf der Annahme, dass die von der Organisation bereitgestellten Informationen richtig und vollständig waren.
  • Besondere Überwachungsbesuche

Für spezielle Überwachungsbesuche werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren berechnet.

  • Reise- und Nebenkosten

Alle Gebühren verstehen sich ohne Reise- und Nebenkosten, die zum tatsächlichen Zeitpunkt zusätzlich berechnet werden.

  • Gesetzliche Steuern

Alle angegebenen Gebühren und Auslagen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Steuern, die gegebenenfalls zum aktuellen Satz erhoben werden.

  • Rechnungen

Rechnungen werden so schnell wie möglich nach Abschluss der Bewertungsbesuche eingereicht.

  • Zahlung

Alle Zahlungen sollten im Namen von „Integrated Assessment Services“ vorzugsweise per lokalem Scheck / Lastschrift innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Beträge, die länger als 30 Tage ab Rechnungsdatum unbezahlt bleiben, werden mit 15% pa verzinst.

13.4. Die Zulassungsbescheinigung(en) können erst freigegeben werden, wenn die vollständige Zahlung bei IAS eingegangen ist

13.5. Kündigung

13.5.1. Jede Partei kann diesen Antrag auf Bewertung beenden:-

  • Per Mitteilung
  1. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten kann von jeder Partei der anderen mitgeteilt werden.
  • Standardmäßig
  1. Sofort nachdem eine der Parteien von der anderen über einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Antrag auf Beurteilung informiert wurde.
  2. Wenn eine Partei in Liquidation geht oder ein Konkursverwalter oder Verwalter für die gesamte oder einen Teil des Unternehmens bestellt wird.
  • Für den Fall, dass der Antrag auf Begutachtung durch Kündigung, Versäumnis oder auf andere Weise beendet wird, wird das gemäß dieser Vereinbarung ausgestellte IAS-Genehmigungszertifikat unverzüglich ungültig und der Kunde muss die Nutzung desselben einstellen und alle ausgestellten Unterlagen und sonstigen Angelegenheiten an IAS zurückgeben entsprechend oder mit einem Hinweis auf eine solche Zulassungsbescheinigung.

14. Grundbegriff

14.1. Organisation, die IAS garantiert und zusichert, dass sie während des Bestehens dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit alle angemessenen Anforderungen erfüllen wird, die für die Ausstellung des Zulassungszertifikats erforderlich sind, einschließlich (jedoch unbeschadet der Allgemeingültigkeit davon) aller Gesetze, Vorschriften, Vorschriften, die von einer gesetzlichen oder anderen zuständigen Behörde herausgegeben wurden, alle Empfehlungen, Kodizes und ähnliche Angelegenheiten, die von einer Behörde herausgegeben wurden, nach der oder in deren Übereinstimmung oder zu deren Zweck die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird, oder andere angemessene Anforderungen des IAS die für die Ausstellung und Aufrechterhaltung des Zulassungszertifikats in Übereinstimmung mit den Standards einer hohen Zertifizierungsqualität erforderlich sind.

14.2. Die Organisation garantiert hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Dokumente und die Richtigkeit aller Informationen, die IAS für die Zwecke dieser Bedingungen & Bedingungen für die Bewertung.

15. Zertifikate und Verwendung von Logos und Beschwerdeverfahren

15.1. Nach erfolgreichem Abschluss der Erstbewertung stellt IAS der Organisation Zulassungsbescheinigung(en) aus, in der die Qualitätsnorm(en) aufgeführt sind, nach denen die Bewertung vorgenommen wurde, und den Lieferumfang. Das/die Zulassungszertifikat(e) ist/sind für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum gültig, vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Aufrechterhaltung der Qualitätssysteme durch Überwachungsaudits.

15.2. Die Zertifizierung nach diesem Schema bedeutet keine Zertifizierung des Produkts oder der Dienstleistung der Organisation und befreit ihn daher nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

15.3. Für Details zur LOGO-Nutzung kontaktieren Sie uns bitte über info@iasiso.com

15.4. Die Organisation verpflichtet sich, ein System zur Registrierung aller Beschwerden einzuführen, die aus jeder Quelle eingehen. Die ergriffenen Korrekturmaßnahmen und deren Überprüfung durch die Organisationsleitung werden zur Überprüfung bereitgestellt. Sie werden darüber informieren, dass der Beschwerdeführer auch an den IAS schreiben kann

15.5. IAS verfügt über ein Zertifizierungszeichen, das zertifizierte Kunden zur Verwendung wie in der Abbildung unten gezeigt berechtigt. Kunden können dieses Logo so verwenden, dass es in der Marke oder im Begleittext nicht mehrdeutig ist, was zertifiziert wurde und dass IAS die Zertifizierung eindeutig erteilt hat.

15.6. Dem Kunden wird empfohlen, das IAS /UQAS-Logo weder auf einem Produkt noch auf einer Produktverpackung zu verwenden, noch auf andere Weise, die als Hinweis auf die Produktkonformität interpretiert werden kann.

15.7. IAS wird nicht zulassen, dass seine Zeichen von zertifizierten Kunden auf Labortests, Kalibrierungs- oder Inspektionsberichte oder Zertifikate angebracht werden.

15.8. Der Kunde von IAS darf die folgende Aussage auf der Produktverpackung oder in begleitenden Informationen verwenden, dass der Kunde über ein zertifiziertes Managementsystem verfügt. Als Produktverpackung gilt diejenige, die entfernt werden kann, ohne dass das Produkt zerfällt oder beschädigt wird. Begleitende Informationen gelten als separat verfügbar oder leicht abtrennbar. Typenschilder oder Typenschilder gelten als Bestandteil des Produkts. Die Aussage bedeutet in keiner Weise, dass das Produkt, der Prozess oder die Dienstleistung auf diese Weise zertifiziert ist. Die Erklärung muss einen Verweis enthalten auf:
• Identifizierung (z. B. Marke oder Name) des zertifizierten Kunden;
• die Art des Managementsystems (z. B. Qualität, Umwelt) und die anzuwendende Norm;
• Stärkung von Assurance Systems oder IAS.

15.9 IAS durch einen rechtlich durchsetzbaren Dienstleistungsvertrag verlangt, dass der zertifizierte Kunde Folgendes befolgt:

  1. a) entspricht den Anforderungen von IAS und UQAS, wenn in Kommunikationsmedien wie Internet, Broschüren oder Werbung oder anderen Dokumenten auf seinen Zertifizierungsstatus hingewiesen wird;
    b) keine irreführenden Angaben zu seiner Zertifizierung macht oder zulässt;
    c) kein Zertifizierungsdokument oder Teile davon in irreführender Weise verwendet oder deren Verwendung gestattet;
    d) nach dem Entzug der Zertifizierung die Nutzung aller Werbematerialien, die einen Hinweis auf die Zertifizierung enthalten, gemäß den Anweisungen des IAS einstellt.
    e) ändert alle Werbemittel, wenn der Umfang der Zertifizierung reduziert wurde;
    f) lässt nicht zu, dass ein Verweis auf seine Managementsystemzertifizierung so verwendet wird, dass der IAS ein Produkt (einschließlich einer Dienstleistung) oder einen Prozess zertifiziert hat;
    g) bedeutet nicht, dass die Zertifizierung für Aktivitäten und Standorte gilt, die außerhalb des Geltungsbereichs der Zertifizierung liegen;
    h) seine Zertifizierung nicht in einer Weise verwendet, die IAS und/oder Zertifizierungssystem in Verruf bringen und das öffentliche Vertrauen verlieren würde.

Bei Zahlungsverzug informiert IAS sie zunächst per Post. Sollte der Auftraggeber dennoch fortfahren, wird IAS den Auftraggeber wegen seiner falschen Hinweise auf den Zertifizierungsstatus oder der irreführenden Verwendung von Zertifizierungsdokumenten, Prüfzeichen oder Auditberichten rechtlich verfolgen.

16. Haftung

16.1. Während IAS Pvt. Ltd und ihre Ausschüsse bemühen sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass die Aufgaben von IAS ordnungsgemäß ausgeführt werden. Bei der Bereitstellung von Serviceinformationen oder Beratung garantieren weder IAS noch seine Mitarbeiter oder Vertreter die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Sofern nicht anders hierin festgelegt, haften weder IAS noch seine Mitarbeiter oder Vertreter (im Namen jedes von denen IAS dieser Klausel zugestimmt hat) für Verluste, Schäden oder Kosten, die einer Person aufgrund einer Handlung oder Unterlassung oder eines Fehlers von . entstehen welcher Art und wie auch immer, verursacht durch IAS, seine Mitarbeiter oder Vertreter oder aufgrund von Ungenauigkeiten jeglicher Art und wie auch immer verursacht in Informationen oder Meinungen, die in irgendeiner Weise von oder im Namen von IAS abgegeben werden, selbst wenn sie als Garantieverletzung angesehen werden .

Wenn jedoch eine Person die Dienste von IAS in Anspruch nimmt oder sich auf Informationen oder Ratschläge verlässt, die von oder im Namen von Gesetz oder verwandter Gerichtsbarkeit, seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder fahrlässigen Ungenauigkeiten in Informationen oder Meinungen, die von oder im Namen von IAS abgegeben werden, zahlt IAS dieser Person eine Entschädigung für ihren nachgewiesenen Verlust bis zur Höhe der von IAS hierfür erhobenen Gebühr, jedoch nicht darüber hinaus bestimmten Service, Informationen oder Meinungen.

17. Entschädigung

17.1. Die Organisation stellt IAS-Agenten vollständig und wirksam von allen Kosten, Ansprüchen, Klagen und Forderungen frei, die sich ergeben aus:

  • Die von IAS erbrachte Leistung gilt nur insoweit, als solche Ansprüche aus der Fahrlässigkeit von IAS, seinen Mitarbeitern oder Vertretern resultieren.
  • Der Missbrauch von Zertifikaten, Lizenzen oder Konformitätszeichen durch die Organisation, die von IAS in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen & Bedingungen.
  • Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen & Bedingungen.

18. Höhere Gewalt

18.1. IAS ist in keiner Weise haftbar, sollte die Erfüllung dieser Verpflichtungen aufgrund von Angelegenheiten außerhalb seiner Kontrolle, die vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, verhindert werden.

19. Vertraulichkeit

19.1. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, behandeln IAS und die Organisation alle Informationen, die in ihren Besitz gelangen, den Besitz ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder sonstiger Personen, streng vertraulich und geben sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen nicht an Dritte weiter aufgrund dieser Bedingungen & Bedingungen.

19.2. Alle während des Audits erhaltenen Informationen müssen dem IAS-Personal zur Überprüfung zur Verfügung stehen (als Teil des internen Zertifizierungsprozesses) & Personal der zuständigen Akkreditierungsstelle (im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens). Die auditierte Organisation ist vom IAS schriftlich zu informieren, wenn das Ergebnis der Überprüfung durch internes Personal oder Personal der Akkreditierungsstelle die Interessen der auditierten Organisation beeinflusst.

20. Gesetz

20.1. Diese Bedingungen & Bedingungen unterliegen dem indischen Recht und die Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte in Neu-Delhi und alle zugestellten Mitteilungen und Verfahren gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per frankiertem Einschreiben an die Adresse der Partei gesendet werden wie hierin oben erscheinen oder wie von dem anderen später mitgeteilt werden kann.

21. Schiedsverfahren

21.1. Alle Streitigkeiten oder Differenzen, die zwischen den Parteien entstehen, außer bei der Zahlung von IAS-Gebühren, werden von einem einzelnen Schiedsrichter entschieden, der von den Parteien in Ermangelung dieser Bedingungen & Bedingungen

22. Aufrechterhaltung der Zulassung

22.1. Das Zulassungszertifikat wird der Organisation unter der Voraussetzung ausgestellt, dass das relevante Managementsystem jederzeit aufrechterhalten wird und zu diesem Zweck der IAS Überwachungsaudits in Übereinstimmung mit dem IAS-Überwachungsplan durchführt, der der Organisation zusammen mit seinem Zertifikat mitgeteilt wird der Zulassung.

22.2. Beim Überwachungsaudit wird sichergestellt, dass alle relevanten Managementsystemelemente während der Gültigkeitsdauer von drei Jahren des Zulassungszertifikats mindestens einmal überprüft werden.

22.3. Die Intervalle zwischen dem Erstzertifizierungsaudit und dem ersten und zweiten Überwachungsaudit dürfen ein Jahr ab dem letzten Auditdatum nicht überschreiten.

22.4. Wenn die Organisation nach Ablauf von drei Jahren die Zertifizierung fortsetzen möchte, wird ein Erneuerungsaudit durchgeführt.

23. Aussetzung, Widerruf oder Stornierung

23.1. Die Zulassungsbescheinigung wird ausgesetzt, zurückgezogen oder annulliert, wenn festgestellt wird, dass:

  • Die Organisation stimmt einer Überwachung innerhalb des angegebenen Zeitrahmens nicht zu
  • Die Organisation führt die Korrekturmaßnahmen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durch
  • Die Organisation entspricht nicht den Anforderungen der einschlägigen Normen
  • Die Organisation erfüllt die finanziellen Anforderungen der Zertifizierungsvereinbarung nicht
  • Die Organisation ergreift Maßnahmen, die IAS in Verruf bringen können
  • Das Zertifikat oder Logo wird in irgendeiner Weise missbraucht.
  • Die Organisation geht in Liquidation oder hört auf zu existieren oder stellt ihre Aktivitäten ein, für die sie zertifiziert wurde.
  • Die Aktivitäten der Organisation werden durch Anordnungen von Gerichten / Behörden gestoppt.

Die Zertifizierung nach einem oder mehreren Management-Standard(s) / Spezifikation(en) kann ausgesetzt/gekürzt/entzogen werden, IAS wird die Auswirkungen auf die Zertifizierung nach anderen Managementsystem-Standards/-Spezifikation(en) untersuchen.

24. Einsprüche

24.1. Es wäre das Bestreben von IAS, effiziente und zufriedenstellende Dienstleistungen zu erbringen, wie im Antragsformular beschrieben. Falls jedoch eine Entscheidung oder ein Verhalten des IAS als ungerecht und nachteilig für eine Partei angesehen wird, kann diese Partei beim IAS Berufung einlegen und eine erneute Behandlung beantragen. Diese Einsprüche sind schriftlich an IAS zu richten.

25. Haftungsausschlüsse

25.1. Obwohl dieses Dokument als Orientierungshilfe für potenzielle/bestehende Kunden von IAS gedacht ist und alle Anstrengungen unternommen werden, um seinen Inhalt korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten, sollte es in Bezug auf Inhalt und Anwendbarkeit nicht als umfassend oder schlüssig ausgelegt werden. Bewertungsaudit/Zertifizierung/Überwachung Da es sich um Tätigkeiten handelt, die immer das Urteil des Prüfers auf der Grundlage der Tatsachen und Umstände jedes Einzelfalls/jeder Situation erfordern, kann dieses Dokument nicht als verbindlicher IAS in Bezug auf Umfang, Auslegung und Anwendbarkeit seiner Zertifizierungstätigkeiten ausgelegt werden.